Die Arbeitslosengeldhöhe ist für die Existenzssicherung der Arbeitlosend und ihrer Familien nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags von existentieller Bedeutung.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) hängt von dem zuletzt bezogenen Entgelt / Gehalt / Lohn und der Steuerklasse ab, ob Kindergeld bezogen wird und ob die bzw. der Arbeitslose in den neuen Bundesländern wohnt oder in den alten Bundesländern.
Wenn Sie ein Kind haben, für das Sie Kindergeld beziehen, beträgt das Arbeitslosengeld I (ALG I) 67 % des Bemessungsentgelts, ohne Kind (Kindergeldbezug) beträgt das Arbeitslosengeld nur 60 % des sog. Bemessungsentgelts.
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist in der Höhe begrenzt durch das im Rahmen der Beitragsgemessungsgrenze berücksichtigungsfähige Bemessungsentgelt.
Maximal beträgt das Arbeitslosengeld I im Jahr 2008:
Kind neue Bundesländer alte Bundesländer
ja 1908,00 2166,30
nein 1708,50 1938,80
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um ungefähre Werte zur Orientierung handelt. Der Ermittlung des Bemessungsentgelts (Bemessung) liegt ein umfassendes Berechnungsverfahren zu Grunde, bei dem eine Reihe gesetzlicher Regelungen beachtet werden muss. Besonderheiten wie z.B. Teilzeitbeschäftigung, Bezug von Elterngeld, unbillige Härte und Vorbezug von Arbeitslosengeld I müssen gewürdigt werden.
*****Stand Juni 2008************ Die Informationen auf dieser Seite sind ein kostenloser Service von Juracity - Recht für Alle!. Sie können sich, wenn die Informationen für Sie nützlich waren, gerne bedanken, indem Sie unsere einfache, sichere und schriftliche Onlineberatung nutzen oder unsere Experten zu raten ziehen, wenn Sie einmal entsprechende Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts, Fachanwalts oder eines anderen Experten brauchen. Für das Thema auf dieser Seite haben der Fachanwalt für Sozialrecht und der Fachanwalt für Arbeitsrecht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erworben. Im Zweifel sollten Sie daher einen Fachanwalt dieser Gebiete oder eine nachweislich erfahrenen Anwalt mit der entsprechenden Spezialisierung im Sozialversicherungsrecht (Arbeitsförderungsrecht) aufsuchen. *************************************
Sie können die Arbeitslosengeldhöhe übrigens mit dem auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Arbeitslosengeldrechner selbst berechnen.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
|